Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

Allgemeines

 

Jegliche von der alfitec GmbH (nachstehend alfitec) ausgeführten Verkäufe, Lieferungen und Projekte unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Annahme und Aufbewahrung der von alfitec oder ihrer Zulieferer gelieferten Produkte durch den Besteller und oder Käufer (nachstehend Kunde) werden als Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

 

 

Preise und Verbindlichkeiten

 

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 3 Monate gültig. Nachträglich gewünschte Änderungen des Auftrages werden entsprechend dem Mehraufwand in Rechnung gestellt. Überdauert durch Verschulden des Kunden die Ausführung bzw. Auslieferung eines Auftrages das festgelegte Datum, so können dem Kunden Umtriebe verrechnet werden. Bei Aufteilung von Losen oder Positionen behält sich alfitec vor, die Positions-/Einheitspreise anzupassen.

Die Preise von alfitec verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, in CHF und exkl. MWSt.

 

 

Bestellung und Verpflichtungen

 

Die Masse und Angaben, insbesondere Farbtonbezeichnungen und Zubehör, auf der Auftragsbestätigung (nachstehend AB) von alfitec sind bindend und Basis des Vertrags. Der Kunde hat die Pflicht die AB zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten innerhalb 24 Stunden zu melden. Bei späteren oder nachträglichen Änderungen wird der Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Massaufnahmen allein durch alfitec, trägt alfitec die Verantwortung. Bei Massaufnahmen mit dem Kunden, trägt der Kunde die Massverantwortung.

 

 

Lieferfrist und Lieferzeiten

 

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsklarheit. Die Massanfertigungen starten erst ab definitiver Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung. Besprechung von allfälligen Konstruktionen bzw. Masskontrollen sind getätigt. Die Lieferfristen werden von uns in der AB angegeben und nach Möglichkeit eingehalten.

Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.

Aus Lieferverspätungen entstehende Umtriebe gehen nicht zu Lasten von alfitec.

 

 

Transportschäden

 

Transportschäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei alfitec gemeldet werden. Ansonsten können sie nicht akzeptiert werden. Zudem müssen allfällige Beanstandungen sofort in Anwesenheit des Chauffeurs schriftlich erfolgen. Für äusserlich nicht erkennbare Schäden sind, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Ablieferung, schriftlich Anzeige zu erstatten.

 

 

Abmahnungen

 

Für die optische Beurteilung gelten bei der GSB International folgende Richtlinien: Die Beurteilung des dekorativen Aussehens der Oberfläche hinsichtlich Einheitlichkeit von Farbe und Struktur hat ohne Hilfsmittel, für Aussenteile in einem Abstand von 5 Meter, für Innenbauteile in einem solchen von 3 Meter zu erfolgen.

Minimale Schäden, bis 0.5% der lackierten Oberflächen, welche bei der Fabrikation und Lieferung entstanden sind, können vor Ort ausgebessert werden und berechtigen nicht, eine neue Werkslackierung zu verlangen.

 

 

Gewährleistung

 

alfitec leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände zum Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinausgehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehaltlich anderer expliziter Vereinbarungen ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln vom Kunden geltend zu machen. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird alfitec allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen. alfitec übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von alfitec Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornehmen oder diesen unsachgemäss behandeln. Beanstandungen heben die Zahlungsfrist nicht auf.

 

 

Garantie

 

Die Garantie beträgt nach SIA Norm 118 zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Die Garantiepflicht erlischt bei nicht erfüllten Zahlungsbedingungen. Garantie besteht auf die vertraglich in der AB geltende Ware. Daraus resultierende Folgekosten zum Ersatz der Ware werden von alfitec nicht erstattet.

 

 

Haftung und Haftungsausschluss

 

Die Haftung richtet sich nach anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Für Konstruktionen, auf denen der Kunde trotz ausdrücklicher Abmahnung von alfitec beharrt, besteht kein Haftungs- oder Garantieanspruch.

Die Haftung ist für Schäden, die durch unsachgemässe Montage, etc. entstehen, ausgeschlossen. Folgeschäden und Umtriebe, die auf unsachgemässe Behandlungen der Ware zurückzuführen sind, werden von alfitec ausgeschlossen.

 

 

Referenzen

 

Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden gilt alfitec als berechtigt, in Ihrer Referenzliste in Wortform und unter Verwendung des Logos des Kunden auf den Kunden als Referenz hinzuweisen. Ebenfalls darf Fotomaterial ohne Namens- und Ortsangabe des Kunden zu Marketingzwecken benutzt werden.

 

 

Teilungültigkeit

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

 

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und alfitec unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von alfitec.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierte Bestandteile der Offerte und des Werkvertrages und wurden vom Kunden ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen akzeptiert.